Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV-Ausnahmeverordnung - FZVAusnV) § 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.