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N-Lex
Güterkraftverkehrsgesetz
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Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausnahmen
2. Abschnitt
Gewerblicher Güterkraftverkehr
§ 3 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland; Verordnungsermächtigung
§ 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft
§ 5 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland
§ 6 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich
§ 7 Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr
§ 7a Haftpflichtversicherung
§ 7b Einsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal
§ 7c Verantwortung des Auftraggebers
§ 7d
§ 8 Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
§ 8a Einsatz von Mietfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
3. Abschnitt
Werkverkehr
§ 9 Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit
4. Abschnitt
Bundesamt für Logistik und Mobilität
§ 10 Organisation
§ 11 Aufgaben
§ 12 Befugnisse
§ 13 Untersagung der Weiterfahrt
§ 14 Marktbeobachtung
§ 14a Durchführung von Beihilfeverfahren
§ 14b Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011
§ 15 Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei); Verordnungsermächtigung
§ 15a Werkverkehrsdatei
§ 16 Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren; Verordnungsermächtigung
§ 16a Risikoeinstufungssystem; Verordnungsermächtigung
§ 17 Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch
§ 17a Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts
5. Abschnitt
Überwachung, Bußgeldvorschriften
§ 18 Grenzkontrollen
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 19a Bußgeldkatalog; Verordnungsermächtigung
§ 20 Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen
§ 21 Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen
§ 21a Aufsicht
6. Abschnitt
Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen
§ 22 Gebühren und Auslagen
§ 23 Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen
§ 24 Erlaubnis nach § 3 in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung
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