Die Studierenden weisen im Diplomkolloquium nach, dass sie
- 1.
über gesichertes Wissen in den Themengebieten verfügen, die sie in der Diplomarbeit bearbeitet haben,
- 2.
die in der Diplomarbeit angewandten Methoden und erzielten Ergebnisse erläutern und begründen können und
- 3.
in der Lage sind, mögliche Verbindungen zu anderen Fachgebieten und Fragestellungen herzustellen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen.