Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst (GADVDV) § 50Termin des Diplomkolloquiums
Der Termin des Diplomkolloquiums wird vom Prüfungsamt festgesetzt und schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben. Das Diplomkolloquium findet frühestens zehn Tage nach Bekanntgabe des Termins statt.