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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsfinanzhilfegesetz - GaFinHG)
§ 8 Überprüfung der Bundesmittelverwendung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung überprüfen für den Bund halbjährlich die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel. Zu diesem Zweck berichten die Länder dem Bund über die zweckentsprechende Inanspruchnahme der Bundesmittel, insbesondere über Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen.