Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Galvaniseur-Handwerk (Galvaniseurmeisterverordnung - GalvMstrV) § 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Galvaniseur-Handwerk. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.