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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV)
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3)
Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 154)
 
GattungArt
Botanische BezeichnungDeutsche BezeichnungBotanische BezeichnungDeutsche Bezeichnung
SalixWeidenalle Arten
PopulusPappelnalle Arten
Robinia1Robinienalle Arten
BetulaBirkenalle Arten
AlnusErlenalle Arten
FraxinusEschenF. excelsiorGemeine Esche
QuercusEichenQ. roburStieleiche
Q. petraeaTraubeneiche
Q. rubra1 Roteiche
1
Bei einer Neuanlage von Niederwald mit Kurzumtrieb ab dem 1. Januar 2022 sind die Arten der Gattung Robinia sowie die Art Quercus rubra nicht mehr zulässig. Niederwaldflächen mit Kurzumtrieb, die vor dem 1. Januar 2022 angelegt worden sind, bleiben davon unberührt.