Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
| § 1 | Anwendungsbereich |
| § 2 | Bagatellgrenzen |
Teil 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1
Horizontale Begriffsbestimmungen
| § 3 | Landwirtschaftliche Tätigkeit |
| § 4 | Landwirtschaftliche Fläche |
| § 5 | Ackerland |
| § 6 | Dauerkulturen |
| § 7 | Dauergrünland |
| § 8 | Aktiver Betriebsinhaber |
| § 9 | Weitere Anforderung an Junglandwirtinnen und Junglandwirte |
| § 10 | Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes |
Abschnitt 2
Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
| § 11 | Förderfähige Fläche |
| § 12 | Hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit |
| § 13 | Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen |
Teil 3
Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
Abschnitt 1
Junglandwirte-Einkommensstützung
| § 14 | Junglandwirte-Einkommensstützung |
Abschnitt 2
Öko-Regelungen
| § 15 | Mittel für die Öko-Regelungen |
| § 16 | Geplante Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen |
| § 17 | Weitere Vorschriften für die Öko-Regelungen; Subdelegation |
Abschnitt 3
Gekoppelte Einkommensstützung
Unterabschnitt 1
Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
| § 18 | Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen |
| § 19 | Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen |
Unterabschnitt 2
Zahlung für Mutterkühe
| § 20 | Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe |
| § 21 | Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterkühe |
Abschnitt 4
Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen
| § 21a | Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen für das Antragsjahr 2023 |
Teil 4
Tatsächliche Einheitsbeträge
| § 22 | Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge |
| § 23 | Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge |
| § 24 | Berechnung von Restmitteln |
| § 25 | Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln |
| § 26 | Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen |
Teil 5
Weitere Bestimmung
| § 27 | Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände |
Teil 6
Schlussbestimmungen
| § 28 | Anwendungsbestimmungen |
| § 29 | Inkrafttreten
|
| Anlage 1 | Arten von Gehölzpflanzen, deren Anbau bei Agroforstsystemen ausgeschlossen ist |
| Anlage 2 | Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten |
| Anlage 3 | Indikative Mittelzuweisungen in Euro für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen |
| Anlage 4 | Geplante Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen |
| Anlage 5 | Verpflichtungen, die bei den Öko-Regelungen nach § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes jeweils eingehalten werden müssen, und die jeweils begünstigungsfähige Fläche |
| | Anhang 1 Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen |
| Anlage 6 | Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen |
| Anlage 7 | Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe |