Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Unionsregelung umfasst
- 1.
ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
- 2.
ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
- 3.
spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,
- 4.
ein System zur Identifizierung von Betriebsinhabern und
- 5.
ein Kontroll- und Sanktionssystem.