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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG)
§ 3 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Unionsregelung umfasst
1.
ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
2.
ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
3.
spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,
4.
ein System zur Identifizierung von Betriebsinhabern und
5.
ein Kontroll- und Sanktionssystem.