In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt,
- 2.
über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt und
- 3.
über Grundkenntnisse der lateinischen oder der französischen Sprache verfügt.