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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)
§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 18 der Niederdruckanschlussverordnung gilt für die Haftung bei Störungen der Netznutzung entsprechend.
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