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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank (GBankDVDV)
§ 13 Fachstudien

Die Fachstudien liegen in der Verantwortung der Hochschule und werden von haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften durchgeführt.