(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Streichinstrumenten,
- 2.
Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,
- 3.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
- 4.
Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Hölzern und von Werk- und Hilfsstoffen,
- 5.
Herstellen von Verbindungen,
- 6.
Herstellen von Oberflächen,
- 7.
Herstellen von Korpussen,
- 8.
Herstellen von Hälsen,
- 9.
Zusammenbauen von Hälsen und Korpussen,
- 10.
Spielfertigmachen von Streichinstrumenten,
- 11.
Prüfen von Klang und Funktionsfähigkeit sowie
- 12.
Reparieren von Streichinstrumenten.