(1) Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält von der Hochschule ein Zwischenprüfungszeugnis. Das Zwischenprüfungszeugnis enthält
- 1.
für jede Klausur die erreichten Rangpunkte sowie
- 2.
die Durchschnittsrangpunktzahl und die entsprechende Note.
(2) Wer die Zwischenprüfung nicht bestanden hat, erhält von der Hochschule einen schriftlichen Bescheid.