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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
§ 51
Bestandteile der Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
der Diplomarbeit und dem Diplomkolloquium,
2.
der schriftlichen Abschlussprüfung und
3.
der mündlichen Abschlussprüfung.
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