Gleichzeitig mit der Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Abschlussprüfung werden der oder dem Studierenden mitgeteilt
- 1.
die in den Klausuren der schriftlichen Abschlussprüfung jeweils erreichte Rangpunktzahl und
- 2.
die Rangpunktzahl der Diplomarbeit und die Rangpunkte des Diplomkolloquiums.