(1) Der Studiengang „Bachelor in Intelligence and Security Studies“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist ein grundständiger dualer Hochschulstudiengang.
(2) Der Studiengang ist
- 1.
in der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst,
- 2.
in der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes.