(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre. Jedes Studienjahr besteht aus zwei Semestern.
(2) Über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Dienstbehörde.
(3) Das Studium besteht aus
- 1.
Fachstudien,
- 2.
praxisintegrierenden Fachstudien (Praxisstudien) und
- 3.
der Bachelorarbeit.
(4) Das Studium hat einen Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Auf die Fachstudien entfallen 99 ECTS-Leistungspunkte, auf die Praxisstudien 68 ECTS-Leistungspunkte und auf die Bachelorarbeit 13 ECTS-Leistungspunkte. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich etwa 30 Zeitstunden beziehungsweise 40 Lehreinheiten à 45 Minuten.
(5) Fachstudien, Praxisstudien und Bachelorarbeit verteilen sich wie folgt auf die Semester:
| Nr. | Semester | Studienabschnitt |
|---|
| | 1 | 2 |
|---|
| 1 | 1. Semester | Fachstudien |
| 2 | 2. Semester | Fachstudien |
| 3 | 3. Semester | Praxisstudien |
| 4 | 4. Semester | Fachstudien |
| 5 | 5. Semester | Praxisstudien |
| 6 | 6. Semester | Fachstudien, Praxisstudien, Bachelorarbeit |