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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 10. GebäudeArbbV)
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.