(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen,
- 2.
Planen, Vorbereiten und Organisieren der Durchführung von Arbeitsaufträgen,
- 3.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 4.
Bedienen, Pflegen und Instandhalten von Reinigungsgeräten, -maschinen und -anlagen,
- 5.
Verarbeiten von Oberflächenbehandlungsmitteln,
- 6.
Durchführen von Reinigungsmaßnahmen,
- 7.
Pflegen, Konservieren und Aufbereiten von Oberflächen,
- 8.
Durchführen von Maßnahmen zur Hygiene und Dekontamination und
- 9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie Übergeben der Arbeitsergebnisse an Kunden und Kundinnen.