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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen *) (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)
§ 13
Übergangsregelung
Die §§ 3, 4 Satz 2 und § 5 sind erstmals ab dem 1. Oktober 2008 anzuwenden.
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