§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten |
§ 5 | Risikobewertung von Organismen |
§ 6 | Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen |
§ 7 | Biologische Sicherheitsmaßnahmen |
§ 8 | Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme |
§ 9 | Grundsatz der Sicherheitseinstufung |
§ 10 | Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen |
§ 11 | Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen |
§ 12 | Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen |
§ 13 | Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz |
§ 14 | Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche |
§ 15 | Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser |
§ 16 | Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume |
§ 17 | Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen |
§ 18 | Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen |
§ 19 | Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches |
§ 20 | Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen |
§ 21 | Unterrichtung der Beschäftigten |
§ 22 | Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung |
§ 23 | Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2 |
§ 24 | Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2 |
§ 25 | Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung |
§ 26 | Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4 |
§ 27 | Verantwortlichkeiten des Projektleiters |
§ 28 | Sachkunde des Projektleiters |
§ 29 | Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit |
§ 30 | Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit |
§ 31 | Aufgaben des Beauftragten für die Biologische Sicherheit |
§ 32 | Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit |
§ 33 | Ordnungswidrigkeiten |
Anlage 1 | Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung |
Anlage 2 | Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereiche |
Anlage 3 | Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser |
Anlage 4 | Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume |