(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3087)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 5,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
zum schriftlichen Prüfungsteil
- a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note sowie
- b)
Benennung und jeweilige Punktebewertung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils,
- 2.
zum mündlichen Prüfungsteil Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
- 3.
zum projektbezogenen Prüfungsteil
- a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
- b)
Benennung und Punktebewertung der schriftlichen Projektarbeit,
- c)
Benennung und Punktebewertung der Präsentation sowie
- d)
Benennung und Punktebewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten sowie
- 7.
gegebenenfalls Befreiung nach § 16.