Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
- 6.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 7.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 8.
Bearbeiten von Werkstoffen,
- 9.
Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 10.
Durchführen von Vermessungsarbeiten,
- 11.
Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen,
- 12.
Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit,
- 13.
Verankern von Gerüsten,
- 14.
Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten,
- 15.
Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung,
- 16.
Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge,
- 17.
Bauen von Hängegerüsten,
- 18.
Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen,
- 19.
Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen,
- 20.
qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.