(1) Die Prüfung gliedert sich in
- 1.
einen fachtheoretischen Teil und
- 2.
einen fachpraktischen Teil.
(2) Die Prüfungsteile können an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag des bereits abgelegten Prüfungsteils zu beginnen.