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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG)
§ 27
Entstehung und Dauer des Schutzes
(1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.
(2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.
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