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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
§ 1 Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.