In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
- 2.
berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
- 3.
Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
- 4.
Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.