Im Lehrgang „Verbandsführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Zugführung“ die Kenntnisse für den Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer vermittelt. Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt
- 1.
zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug,
- 2.
zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche und
- 3.
zur selbständigen Führung eines Sachgebiets in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.