Durch die Finanzhilfen des § 1 werden folgende Arten von Investitionen gefördert:
- 1.
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur,
- 2.
Maßnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze oder zum Ersatz von Arbeitsplatzverlusten in der Stahlindustrie, insbesondere durch Zuschüsse zu Sachinvestitionen an Unternehmen,
- 3.
sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere die Erschließung von Gewerbeflächen.