Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes Eingangsformel
Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen: