Das Abstimmungsgebiet besteht aus den Ländern, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Das Abstimmungsgebiet wird so untergliedert, daß
- 1.
jeder Gebietsteil, der eine neue Landeszugehörigkeit erhalten soll,
- 2.
der übrige Teil jedes betroffenen Landes
jeweils einen eigenen Abstimmungsbereich bilden.