Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Durchführung von Volksentscheiden, Volksbegehren und Volksbefragungen Ausführungsvorschriften zu erlassen über
- 1.
das Stimm- und Eintragungsrecht und seine Ausübung,
- 2.
die Erteilung von Stimmscheinen und Eintragungsscheinen,
- 3.
die Bildung, die Tätigkeit und das Verfahren der Abstimmungs- und Eintragungsorgane,
- 4.
die Bildung der Abstimmungs- und Eintragungsbezirke und ihre Bekanntmachung,
- 5.
die Bereitstellung, Einrichtung und Bekanntmachung der Abstimmungs- und Eintragungsräume,
- 6.
die Abstimmungs- und Eintragungshandlung,
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die Stimmabgabe und Eintragung in Anstaltsbezirken, kleineren Kranken- und Pflegeanstalten, Klöstern, gesperrten Wohnstätten sowie sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten,
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die Briefabstimmung,
- 9.
die Feststellung der Abstimmungs-, Eintragungs- und Befragungsergebnisse,
- 10.
das Zulassungsverfahren bei Anträgen auf Volksbegehren,
- 11.
das Eintragungsverfahren,
- 12.
die Aufbewahrung und Vernichtung von Stimm-, Eintragungs- und Befragungsunterlagen.