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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Anlage des Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) (IT-Staatsvertrag)
§ 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der gemeinsamen Anstalt ist unzulässig.