- 1.
die Beförderung der beförderten Gefahrgüter ist verboten,
- 2.
Austreten von gefährlichen Stoffen,
- 3.
Beförderung in einer verbotenen Beförderungsart oder einem ungeeigneten Beförderungsmittel,
- 4.
Beförderung in loser Schüttung in einem in bautechnischer Hinsicht ungeeigneten Behälter,
- 5.
Beförderung in einem Fahrzeug ohne entsprechende Zulassungsbescheinigung,
- 6.
das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Zulassungsbestimmungen und stellt eine unmittelbare Gefahr dar (sonst Gefahrenkategorie II),
- 7.
nicht zulässige Verpackung,
- 8.
Verpackung ist nicht mit den gültigen Verpackungsanweisungen konform,
- 9.
die besonderen Bestimmungen für die Zusammenpackung wurden nicht eingehalten,
- 10.
die Regeln für die Sicherung der Ladung wurden nicht eingehalten,
- 11.
die Vorschriften für die Zusammenladung von Versandstücken wurden nicht eingehalten,
- 12.
der zulässige Füllungsgrad von Tanks oder Versandstücken wurde nicht eingehalten,
- 13.
die Vorschriften zur Begrenzung der in einer Beförderungseinheit beförderten Mengen wurden nicht eingehalten,
- 14.
Beförderung von Gefahrgütern ohne Hinweis auf ihr Vorhandensein (z. B. Dokumente, Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke, Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnung am Fahrzeug),
- 15.
Beförderung ohne Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnung von Containern, MEGC, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen,
- 16.
relevante Angaben zu dem beförderten Stoff, die die Feststellung eines Verstoßes der Gefahrenkategorie I ermöglichen, fehlen (z. B. UN-Nummer, offizielle Benennung, Verpackungsgruppe),
- 17.
der Fahrer ist nicht Inhaber einer gültigen Schulungsbescheinigung,
- 18.
Verwendung von Feuer oder offenem Licht oder
- 19.
das Rauchverbot bei Ladearbeiten wird nicht beachtet.