(1) Im Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 
- 1.
 Auftragsunterlagen zu prüfen und zu bewerten,
- 2.
 Kundengespräche vorzubereiten und auszuwerten, auch in englischer Sprache,
- 3.
 Produktionsplanungen durchzuführen,
- 4.
 Evaluationskonzepte zu entwickeln,
- 5.
 Gestaltungskonzepte für immersive Medienprodukte zu erstellen und zu visualisieren,
- 6.
 Interaktions- und Kollaborationskonzepte zu erstellen,
- 7.
 die Benutzerführung innerhalb von immersiven Medienprodukten an unterschiedliche Zielgruppen anzupassen und die Gestaltung dieser Medienprodukte für verschiedene Distributionswege zu beschreiben,
- 8.
 die Erstellung von Prototypen immersiver Medienprodukte zu beschreiben sowie Prototypen von immersiven Medienprodukten zu beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
- 9.
 medienrechtliche Vorschriften einzuhalten,
- 10.
 Kommunikationsformen und -regeln anzuwenden,
- 11.
 Aspekte der Benutzerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit sowie ethische Grundsätze bei der Gestaltung von immersiven Medien zu berücksichtigen und
- 12.
 die Aufbereitung immersiver Medienprodukte für die Distribution zu beschreiben.