(1) Im Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Auftragsunterlagen zu prüfen und zu bewerten,
- 2.
Kundengespräche vorzubereiten und auszuwerten, auch in englischer Sprache,
- 3.
Produktionsplanungen durchzuführen,
- 4.
Evaluationskonzepte zu entwickeln,
- 5.
Gestaltungskonzepte für immersive Medienprodukte zu erstellen und zu visualisieren,
- 6.
Interaktions- und Kollaborationskonzepte zu erstellen,
- 7.
die Benutzerführung innerhalb von immersiven Medienprodukten an unterschiedliche Zielgruppen anzupassen und die Gestaltung dieser Medienprodukte für verschiedene Distributionswege zu beschreiben,
- 8.
die Erstellung von Prototypen immersiver Medienprodukte zu beschreiben sowie Prototypen von immersiven Medienprodukten zu beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
- 9.
medienrechtliche Vorschriften einzuhalten,
- 10.
Kommunikationsformen und -regeln anzuwenden,
- 11.
Aspekte der Benutzerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit sowie ethische Grundsätze bei der Gestaltung von immersiven Medien zu berücksichtigen und
- 12.
die Aufbereitung immersiver Medienprodukte für die Distribution zu beschreiben.