1 | Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
Entwicklungsumgebungen entsprechend den technischen und gestalterischen Vorgaben festlegen und einrichten - b)
Daten, insbesondere Bild-, Ton-, Animations- und 3D-Modell-Daten, mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen nach konzeptionellen Vorgaben zusammenführen - c)
virtuelle Umgebung entsprechend dem ausgewählten immersiven Medium nach konzeptionellen Vorgaben gestalten - d)
Audioverhalten und -positionen festlegen und einbinden - e)
Elemente der Benutzeroberfläche erstellen und einbinden - f)
virtuelle Kameras auswählen und einbinden - g)
Beleuchtungskonzepte und visuelle Effekte mithilfe von Lichtobjekten und Schattierungsmethoden umsetzen - h)
Interaktionen und Interaktions-Feedback mithilfe von visuellen Skripten erstellen und einbinden
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- i)
Simulationen physikalischer Einflüsse mithilfe der Entwicklungsumgebungen anwenden - j)
Skripte anpassen und anwenden - k)
immersive Anwendungen entsprechend dem Evaluationskonzept prüfen und optimieren - l)
Benutzerführung, Anleitungen und Aufgaben für Nutzerinnen und Nutzer erstellen - m)
immersive Anwendungen ausgeben und Qualitätssicherung durchführen
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2 | iteratives Entwickeln von Prototypen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Konzeption und Gestaltung in elementaren Prototypen umsetzen - b)
Prototypen nach Vorgaben für das Benutzererlebnis gestalten - c)
Interaktionsdesigns in Prototypen umsetzen
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- d)
Evaluationskonzepte im Team entwickeln - e)
Benutzeroberflächen gestalten und Inhalte nach Strukturvorgaben einfügen - f)
Tests von Prototypen durchführen und Testergebnisse in die Weiterentwicklung einbringen - g)
funktionale Prototypen in die Produktionsphase überführen und iterativ weiterentwickeln
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3 | Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Daten übernehmen, konvertieren und für die Weiterbearbeitung vorbereiten - b)
3D-Daten und -Hintergründe aus Objektdatenbanken beziehen und nach konzeptionellen Vorgaben aufbereiten - c)
statische und bewegte reale Objekte sowie 2D- und 3D-Umgebungen mit verschiedenen Techniken erfassen - d)
grundlegende 3D-Modellierung und 3D-Skulpturierung von Körpern vornehmen, 3D-Daten und Dateiformate anwendungsbezogen evaluieren und anpassen
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- e)
Modelle auf das UV-Koordinatensystem projizieren - f)
Texturen aus Texturdatenbanken beziehen, fotografisch generieren und manuell erstellen - g)
Texturen für unterschiedliche Materialeigenschaften erstellen, 3D-Strukturen mithilfe von Texturen optimieren - h)
3D-Daten und Texturen für die Wiederverwendung optimieren sowie dokumentieren und archivieren
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4 | Gestalten und Umsetzen von Animationen (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
Objekte für die Animation vorbereiten - b)
Animationstechniken nach konzeptionellen und technischen Vorgaben auswählen, Animationen erstellen und visuelle Effekte ergänzen - c)
digitale Skelette erstellen und an 3D-Modelle binden - d)
Animationsdaten auf die zu animierenden Objekte anwenden - e)
Animationen für die Wiederverwendung optimieren sowie dokumentieren und archivieren
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5 | Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Bild- und Tonaufnahmegeräte auswählen und einsetzen - b)
Perspektiven, Bewegungen und Einstellungsgrößen für Bild, Ton und Szene auswählen und einsetzen - c)
Unterschiede von konventionellen und immersiven Formaten berücksichtigen - d)
konventionelle und immersive Formate aneinander angleichen und Übergänge schaffen - e)
Bild und Ton aufzeichnen, live übertragen und anpassen
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6 | Gestalten von immersiven Klangwelten (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
Audio-Direkt- und -Diffus-Signale aufnehmen - b)
Audiodaten unter Berücksichtigung von dramaturgischen Anforderungen übernehmen und für die Weiterbearbeitung vorbereiten - c)
Audiomaterial anlegen, arrangieren und eine Mischung unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption erstellen und nach klangästhetischen Gesichtspunkten beurteilen und anpassen - d)
Audiodaten unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen für den weiteren Erstellungsprozess zur Verfügung stellen
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7 | Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
Streaming-, Distributions- und Cloud-Lösungen produktionsbezogen konfigurieren und anwenden - b)
Projekte für Online- und Offline-Plattformen exportieren und publizieren - c)
Streaming- und Metadaten in Echtzeit aufzeichnen und archivieren
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8 | Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
zu erstellende Produktion unter inhaltlichen, gestalterischen, technischen und distributiven Gesichtspunkten bewerten - b)
inhaltliche Konzeptionen für Projekte, insbesondere Zielformulierungen und Interaktions- und Kollaborationskonzepte, im Team entwickeln - c)
lineare und nichtlineare Planungselemente unter Berücksichtigung technischer, gestalterischer und wirtschaftlicher Vorgaben entwickeln - d)
Stimmungsbilder, insbesondere durch Charaktere und virtuelle Umgebungen, entwickeln - e)
immersive Dramaturgie mithilfe von 3D-Darstellungen sowie von Bild-, Ton- und Interaktionsebenen optimieren - f)
technische Konzepte erstellen, dabei Anforderungen festlegen und einzusetzende Werkzeuge auswählen
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9 | Beraten von Kundinnen und Kunden (§ 5 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
Kundengespräche vorbereiten, insbesondere Motivation und Anwendungsszenarien recherchieren - b)
Präsentationen von Anwendungsszenarien entwickeln - c)
Kundengespräche durchführen, dabei Anwendungsszenarien demonstrieren und präsentieren - d)
Ergebnisse der Gespräche dokumentieren, mit Kundinnen und Kunden abstimmen und reflektieren, Angebotserstellung und Konzeption vorbereiten
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10 | Validieren und Abschließen von Aufträgen (§ 5 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
Prototypen und finale Anwendungen mit verschiedenen Endgeräten und Eingabemethoden testen - b)
finale Anwendungen durch Auftraggeber abnehmen lassen - c)
finale Anwendungen entsprechend den Auftragsvorgaben bereitstellen und veröffentlichen
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