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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien * (Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung - GiMedAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
 
Zwischenprüfung
 
§ 7Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“
§ 11Prüfungsbereich „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“
 
Abschnitt 3
 
Abschlussprüfung
 
§ 12Zeitpunkt
§ 13Inhalt
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich „Immersive Medien produzieren“
§ 16Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“
§ 17Prüfungsbereich „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“
§ 18Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Abschnitt 4
 
Schlussvorschrift
 
§ 21Inkrafttreten
 
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien