(1) Die Prüfungskommission bewertet die in der Präsentation der Bachelorarbeit erbrachten Leistungen und die im Prüfungsgespräch erbrachten Leistungen einzeln.
(2) Das Ergebnis der Verteidigung ist das arithmetische Mittel aus 
- 1.
- der Punktzahl für die Präsentation der Thesis und 
- 2.
- der Punktzahl für das Prüfungsgespräch.