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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
§ 97
Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ gliedert sich in
1.
Module und
2.
modulbegleitende Veranstaltungen.
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