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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erstes Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. GKV-Neuordnungsgesetz - 1. NOG)
Art 4
Inkrafttreten
(1)
(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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