(1) Als Meisterprüfungsarbeit sind zwei der nachstehend genannten Arbeiten anzufertigen:
- 1.
Herstellen einer dreistufigen Diffusionspumpe nach Zeichnung,
- 2.
Anfertigen einer Glockenbodenkolonne mit 5 Böden und unverspiegeltem Vakuummantel,
- 3.
Anfertigen eines Kolonnenkopfes als Dampfteiler oder Flüssigkeitsteiler mit Vakuummantel,
- 4.
Herstellen eines vollständigen Extraktionsapparates nach Soxhlet, 1.000 ml Inhalt,
- 5.
Anfertigen eines Dreikugelkühlers nach Soxhlet, Durchmesser der einzelnen Kugeln 60, 90 und 120 mm, mit Schliffhülse und Schliffkern NS 29/32,
- 6.
Anfertigen eines mehrwandigen Reaktionsgefäßes, höchstens 2.000 ml Inhalt,
- 7.
Anfertigen einer Siedepunktbestimmungsapparatur,
- 8.
Anfertigen eines Dünnschichtverdampfers,
- 9.
Anfertigen einer Apparatur zur Flüssig-Flüssigextraktion für spezifisch leichtere oder spezifisch schwerere Lösungsmittel,
- 10.
Anfertigen eines Wärmetauschers.