(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Herstellen von Skizzen und Fertigungszeichnungen,
- 2.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 3.
Trennen von Glaserzeugnissen,
- 4.
manuelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 5.
maschinelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 6.
Kaltbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 7.
Herstellen von Glasapparaten,
- 8.
Nachbehandeln von Glasapparaten,
- 9.
Messen und Prüfen von Halbzeugen und Glasapparaten,
- 10.
Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln,
- 11.
Instandsetzen und Ändern von Halbzeugen und Glasapparaten und
- 12.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.