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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin (Glasmacher-Ausbildungsverordnung - GlasmAusbV)
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin

(Fundstelle: BGBl. I 1985, 1527 - 1531)

Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
b)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
c)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
d)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachten
e)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennen
f)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
5Handhaben und Pflegen von Maschinen für die Handglasformung, von Arbeitsgeräten und von Einrichtungen (§ 3 Nr. 5)a)Funktion und Einsatz von Arbeitsgeräten, Maschinen und Einrichtungen der Hohlglasproduktion, insbesondere Schmelz- und Nebenöfen, Kühlöfen, einfache Maschinen der Glasformung, Glasmacherpfeifen und Formen, erläutern
b)Arbeitsgeräte und Maschinen für die Handglasformung, insbesondere Kölbelmaschinen, Umdrehhilfen und Stielpressen, handhaben
c)Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen pflegen
6Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases(§ 3 Nr. 6)a)Eigenschaften unterschiedlicher Glassorten, insbesondere von Kristall-, Farb- und Antikglas, bei Herstellung, Verarbeitung und Gebrauch gegenüberstellen2  
b)Zusammensetzung des Glasgemenges einschließlich Recyclingglas für die unterschiedlichen Glasarten begründen
c)Vorbereitung des Hafens für die Schmelze durch Tempern und Glasieren beschreiben4  
d)Schmelzführung, Läuterung und manuelle Heißverarbeitung des Glases beschreiben
e)Zweck und Vorgang des thermischen Entspannens durch Kühlen beschreiben
7Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen (§ 3 Nr. 7)a)Glasprodukte skizzieren6  
b)Entwürfe in Werkzeichnungen, insbesondere in Schnittzeichnungen, umsetzen
c)Grundbegriffe der Normung nennen und technische Zeichnungen lesen
8Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels (§ 3 Nr. 8)a)Oberfläche der Glasschmelze abfehmen6  
b)Glasmacherpfeife und sonstige Werkzeuge vorbereiten
c)Glasmenge, insbesondere für Stiel- und Bodenglas sowie Kölbel, anfangen6  
d)Glasportionen durch Wälzen vorformen6  
e)Kölbel gleichmäßig aufblasen und vorstreichen6  
9Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen (§ 3 Nr. 9)a)unterschiedliche Möglichkeiten des Vorformens durch Gebrauch von Löffel, Wulgerholz oder Wälzplatte gegenüberstellen6  
b)Glasposten vorstreichen 4 
c)Glasposten mit Hilfe des Löffels bearbeiten 8 
d)Glasmasse durch Gießen formen 4 
10Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten (§ 3 Nr. 10)a)erforderliche Glasmenge über Kölbel, Nabel oder Kugel anfangen 5 
b)Glasposten wulgern, wälzen, formen, auf- und einblasen 17 
c)Regeln für die Zusammensetzung mehrerer Glassorten nennen 5 
d)Glasposten an einen vorgeblasenen Glasrohling ansetzen 4 
11Fertigformen vorgeformter Glasposten (§ 3 Nr. 11)a)gestellten, vorgeformten Glasposten in die Fertigform einführen und in der geforderten Wandstärke unter Drehen ein- oder festblasen  8
b)Beschaffenheit und verschiedene Arten von Optikformen beschreiben  6
c)Glasposten in die Optikform eindrücken oder einblasen
d)Eintraggeräte beschreiben4  
e)Entspannungsprozeß und Kühlanlagen erläutern
f)fertigen Glasartikel abschlagen und zur Kühlung überführen
12Freiformen von Glasposten (§ 3 Nr. 12)a)Gestaltungsmöglichkeiten durch Freiformen von Glasposten an Beispielen beschreiben4  
b)Glasposten ausschwenken, ausziehen, ausschneiden und schleudern  4
c)Heißveredelungen durch Spinnen, Reißen und Nuppen auflegen, anwenden  4
13Verformen von Glasposten nach Wiedererwärmen (§ 3 Nr. 13)a)Beispiele für die Verformung wiedererwärmter Glasposten nennen  2
b)Glasposten wiedererwärmen
c)Glasposten durch Ausschwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Auftreiben oder Andrücken verformen  4
d)fertiggeformte Glasgegenstände von der Pfeife oder dem Hefteisen abschlagen
14Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände (§ 3 Nr. 14)a)geblasenen Glasgegenstand an ein Nabeleisen anheften oder in die Zange nehmen  4
b)Glasgegenstand im Schmelzofen oder in der Auftreibtrommel wiedererwärmen
c)wiedererwärmten Glasgegenstand ausschneiden und auftreiben
15Überfangen von Glasposten (§ 3 Nr. 15)a)Glasposten mit Farbglas aus dem Hafen überfangen  2
b)Glasposten durch Farbzapfen überfangen  2
c)Glasposten durch Überfangmäntel oder Trichter überfangen  2
16Formen und Ansetzen von Glasrohlingen (§ 3 Nr. 16)a)Glasmasse für Stiel- und Bodenglas aufsetzen und abschneiden  10
b)Stielglas mit verschiedenen Scheren zum Stiel formen und ziehen oder pressen
c)Bodenglas mit der Schere zur Bodenplatte ausformen oder pressen
17Qualitätssicherung (§ 3 Nr. 17)a)Qualitätsmerkmale sowie typische Material- und Verarbeitungsfehler einschließlich deren Ursachen nennen2  
b)Produkte nach Qualitätsmerkmalen prüfen und sortieren 5 
c)Ursachen von Glas- und Arbeitsfehlern beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen
d)Zusammenhänge zwischen Fehlermöglichkeiten bei der Glasherstellung, Weiterverarbeitung und Veredelung aufzeigen  4