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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin
§ 2
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.
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