Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Rheinbach-Gleichstellungsverordnung - GlPrZRheinbachV2025) § 2Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2034 außer Kraft.