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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin* (Gießereimechanikerausbildungsverordnung - GMAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Gussstückherstellung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.