Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (GntDAIVVDV) § 7aNutzung digitaler Lehrformate
Bis zum 31. Dezember 2024 können nach Entscheidung der Hochschule digitale Lehrformate genutzt werden
1.
für einzelne oder für alle Lehrveranstaltungen des Präsenzstudiengangs und
2.
auch für alle Lehrveranstaltungen des Fernstudiengangs.