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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
§ 27 Laufbahnprüfung und Bestandteile

(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Bachelorprüfung besteht aus
1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.