(1) Die Bachelorthesis ist innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt abzugeben.
(2) Bei der Abgabe muss die oder der Studierende schriftlich versichern, dass sie oder er
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die Bachelorthesis selbständig und ohne fremde Mitwirkung verfasst hat und
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nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet hat.
(3) Die Abgabe ist durch das Prüfungsamt zu dokumentieren.